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Klasse Neu Alt  
A 1, 1a Krafträder mit und ohne Beiwagen
(zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW, nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)

Ab 25 Jahre Direkteinstieg

A1 1b Leichtkrafträder
max. 125 cm3, max. 11 kW *
M 4 Roller (Moped, Mokick)
(max. 50 cm3 und max. 45 km/h) **
S neue Klasse Quads, Minicars (3- und 4-rädig)
(max. 45 km/h, max. 50 cm3, bzw. max. 4kW bei Diesel und anderen Antrieben sowie max. 350kg Leergewicht - ohne Batterien bei E-Motor) **
B 3 Kraftwagen
bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse
BE neue Klasse Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
C* 2 Lastwagen über 3,5 t zul. Gesamtmasse
CE * 2 Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
C1 * 3 Lastwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
C1E * neue Klasse Kombination aus Fahrzeugklasse C1 und Anhänger
(max. 12 t zul. Gesamtmasse)
D * neue Klasse Omnibusse
DE * neue Klasse Omnibusse und Anhänger
über 750 kg zul. Gesamtmasse
D1 * neue Klasse Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
L * 5 Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h **
T * neue Klasse Landwirtschaftliche Zugmaschinen
(mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h) **/***
* Diese Klassen bilden wir leider nicht aus

* Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
 
** Nationale Klassen, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
 
*** Inhaber der Klasse T dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres Zugmaschinen bis 60 km/h fahren.